Hope
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» Anmeldedatum : 15.11.18
» Alter : 33
» Spezialisierung : Kapitän
| Thema: Kapitän Hopes Gebote Fr März 22, 2019 10:55 am | |
| Gebote, welche auf Last Hope befolgt werden müssen!
- Es ist nicht erlaubt außerhalb der Spielzimmer, Sporthalle in den Räumen und Fluren zu rennen - Ausnahme gelten für Ärzte und dem Sicherheitspersonal, sowie in Notfällen für die Techniker in Bereitschaft!
- Den Anweisungen: des Kapitäns, sowie dem Führungspersonal - sind unbedingt folge zu leisten!
- Verschwendung von Ressourcen ist verboten, daher wird empfohlen Essensreste zu vermeiden, sollten doch einmal Reste entstehen sollen sie entweder für die nächste Mahlzeit aufgehoben werden - Um Reste zu vermeiden holt euch stets eher kleine Portionen, bei mehr Hunger ist es gestattet sich einen Nachschlag zu holen
- Sollte doch einmal Müll entstehen muss dieser dementsprechend in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgt werden
- Bei Anzeichen einer Krankheit oder unwohl sein, muss unbedingt die Krankenstation aufgesucht werden um eine Verbreitung einer Infektion zu vermeiden.
- Die Hühner auf der Hühnerfarm sind keine Haustiere, sondern wichtige Bewohner unserer Raumstation, sie dürfen nicht geärgert, entfernt oder verletzt werden. Das gleiche gilt für die Fische in der Fischaufzucht.
- Das verbale und nonverbale Verletzen anderer Menschen ist verboten
- Beschädigungen an jeglicher Einrichtung der Raumstation ist verboten
- Es ist verboten seine Aufgaben zu vernachlässigen, sollte man gesundheitlich nicht in der Lage sein die Aufgaben zu erfüllen, sollte dies unbedingt mit dem Vorgesetzten abgeklärt werden, ein unentschuldigtes Fehlen wird nicht geduldet
- Den Aufforderungen über das Lautsprechersystem sind sofort Folge zu leisten, denn sie dienen der Sicherheit
- Es ist verboten das Eigentum anderer ohne Erlaubnis zu entweden oder zu beschädigen
- Es ist verboten andere zu töten.
- Der Konsum von Alkohol und Drogen (auch Medikamente) außerhalb der erlaubten Zeit und Menge ist verboten, Ausnahme: Medizin auf ärtzliche Anweisung erlaubt.
*********************************************** Es wird dringend angeraten die Gebote einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung gilt folgendes Strafmaß: Kinder von 0 bis 13 Jahren - Eltern und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder (mit Strafarbeiten oder Zellenarrest für die Erziehungsberechtigten ist zu rechnen) Kinder/Jugendliche von 14 bis 17 Jahren - haften teilweise für ihre Vergehen (mit kleinere Strafarbeiten bis hin zu nächteweisen Zellenarreste ist zu rechnen) ab 18 Jahren - haften vollständig für ihre Handlungen (Strafarbeiten oder Zellenarreste könnten bei nicht Beachtung die Folge sein) Über das jeweilige Strafmaß entscheidet der Richter und bei Berufung wird Kapitän Hope das Verfahren untersuchen und das Strafmaß festlegen! |
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